Die Terminvergabe erfolgt schneller und flexibler, mit erheblich kürzeren Wartezeiten.
Die Privatsphäre bleibt gewahrt, da keine Berichte oder Diagnosen an die Krankenkasse weitergeleitet werden müssen.
Beim Abschluss von Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen oder dem Wechsel der Krankenversicherung entstehen keine tariflichen Nachteile oder Ausschlüsse.
Für Lehrer und andere Berufe mit Beamtenlaufbahn besteht keine Gefahr für die Verbeamtung.
Es ist keine separate Bewilligung der Therapie oder ein Gutachten erforderlich.
Da Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen hinsichtlich Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiesitzungen gebunden sind, geniessen Sie flexiblere Rahmenbedingungen.
In Deutschland werden von den Krankenkassen drei Richtlinienverfahren anerkannt: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie. Andere Verfahren wie Hypnosetherapie, Paartherapie oder das therapeutische Klettern sind nicht kassenfinanziert.
Bei privat bezahlter Psychotherapie bleibt die methodische Freiheit erhalten.
Privat finanzierte Psychotherapien gewährleisten Privatsphäre und schützen vor möglichen beruflichen Konsequenzen im öffentlichen Dienst, da die Diagnose nicht an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Dies kann auch für Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil sein.