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Allgemeines

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Privatversicherte und Heilpraktiker-Zusatzversicherte können ihre Rechnungen zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht, Informationen dazu sollten individuell bei der eigenen Krankenkasse eingeholt werden.

Abrechnungsoptionen

Selbstzahler
Als Selbstzahler haben Sie Vorteile: Die Krankenkassen erhalten keine Daten bzw. Diagnosen. Sie haben keine langen Wartezeiten.

Gesetzliche Krankenkasse
Die Leistungen durch Heilpraktiker der Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit Ihrer Krankenkasse abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können.

Private Krankenkasse
Einzelne Privatkassen übernehmen die Kosten für die Therapie (teilweise bis ganz). Bitte klären Sie das für den Einzelfall vor Beginn einer Therapie mit Ihrer Krankenkasse ab.

Das Abklären der Kassenfinanzierung muss der Patient/die Patientin selbst tätigen, ich unterstütze Sie im Bedarfsfall gerne.

Preiskatalog

Leistungen im Überblick

Psychotherapie

Die Dauer einer Einzelsitzung beträgt in der Regel 60 Minuten.
Zu Beginn der Therapie wird gemeinsam die Behandlungsdauer und -frequenz (z.B. wöchentlich) festgelegt und im weiteren Verlauf bedarfsgerecht angepasst.

Die Anzahl der Therapiestunden hängt von der Schwere der Problematik, individuellen Umständen und den therapeutischen Zielen ab. Es gibt keine festen Vorgaben der Krankenkasse bezüglich der Therapiedauer.

Mein verhaltenstherapeutischer Ansatz ist individuell und integrativ, um die Einzigartigkeit jedes Menschen zu berücksichtigen. Bei Bedarf ergänze ich meine Arbeitsweise um das therapeutische Klettern, um ausgewählte Themen erlebbar zu machen und einen erfolgreichen Praxistransfer zu ermöglichen. Dabei bin ich stets offen für neue Methoden und auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft.

Für Terminabsagen gilt eine Mindestbenachrichtigungsfrist von 24 Stunden vor dem geplanten Termin. Bei kurzfristigeren Absagen wird das volle Honorar berechnet. Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Regelung.

Paar- und Familientherapie

Die Dauer einer Einzelsitzung beträgt in der Regel 60 Minuten.
Das Honorar wird pro Familie/Partnerschaft berechnet. Die Anzahl der Therapiestunden hängt von der Schwere der Problematik, individuellen Umständen und den therapeutischen Zielen ab. Es gibt keine festen Vorgaben der Krankenkasse bezüglich der Therapiedauer.

Für Terminabsagen gilt eine Mindestbenachrichtigungsfrist von 24 Stunden vor dem geplanten Termin. Bei kurzfristigeren Absagen wird das volle Honorar berechnet. Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Regelung.

Business

In externer Beratungsfunktion unterstütze ich Unternehmen dabei das psychische Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu fördern und eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Das erhöht die Produktivität und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

Durch objektive Analysen, psychologisches Fachwissen und maßgeschneiderte Programme fördere ich das psychische Wohlbefinden der Mitarbeiter. Ich bin objektive Ansprechpartnerin für Konflikte, stärke Führungskräfte durch kompetenzorientiertes Coaching und verbessere die Arbeitsumgebung.
Durch Schulungen, Workshops und individuelle Beratung trage ich dazu bei, eine gesunde Arbeitskultur zu schaffen. Mein Ziel ist es, Unternehmen zu stärken, die Leistungsfähigkeit zu steigern und langfristige positive Veränderungen zu ermöglichen.
Ein Tagessatz umfasst 9 Zeitstunden.

FAQ´s

Sie haben Fragen? Schauen Sie gerne in den FAQ´s vorbei oder kontaktieren Sie mich direkt.

  • Abrechnung mit den privaten Krankenkassen

    Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetztungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz). Eine entsprechende Zusatzversicherung kann dienlich sein. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

  • Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen

    Die Durchführung der heilpraktischen Psychotherapie gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die hierdurch entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfall von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag gestellt wird.

  • Therapiekosten steuerlich geltend machen

    In der Regel können sowohl das Therapiehonorar als auch die Fahrten zu den Sitzungen steuerlich geltend gemacht werden. Deklarieren Sie diese als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art § 33 EStG (Anwendung für Gesundheit/Gesunderhaltung).

  • Selbstzahler Vorteile

    Die Terminvergabe erfolgt schneller und flexibler, mit erheblich kürzeren Wartezeiten.
    Die Privatsphäre bleibt gewahrt, da keine Berichte oder Diagnosen an die Krankenkasse weitergeleitet werden müssen.
    Beim Abschluss von Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen oder dem Wechsel der Krankenversicherung entstehen keine tariflichen Nachteile oder Ausschlüsse.
    Für Lehrer und andere Berufe mit Beamtenlaufbahn besteht keine Gefahr für die Verbeamtung.
    Es ist keine separate Bewilligung der Therapie oder ein Gutachten erforderlich.
    Da Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen hinsichtlich Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiesitzungen gebunden sind, geniessen Sie flexiblere Rahmenbedingungen.
    In Deutschland werden von den Krankenkassen drei Richtlinienverfahren anerkannt: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie. Andere Verfahren wie Hypnosetherapie, Paartherapie oder das therapeutische Klettern sind nicht kassenfinanziert.
    Bei privat bezahlter Psychotherapie bleibt die methodische Freiheit erhalten.
    Privat finanzierte Psychotherapien gewährleisten Privatsphäre und schützen vor möglichen beruflichen Konsequenzen im öffentlichen Dienst, da die Diagnose nicht an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Dies kann auch für Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil sein.

  • Schweigepflicht

    Wie zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten unterliege auch ich als Heilpraktiker für Psychotherapie gemäß § 203 StGB der Schweigepflicht. Alle Informationen und Daten behandele ich mit strikter Vertraulichkeit.

  • Therapie Dauer

    Zu Beginn der Therapie wird gemeinsam die Behandlungsdauer und -frequenz (z.B. wöchentlich) festgelegt und im weiteren Verlauf bedarfsgerecht angepasst.

  • Absage eines gebuchten Termins

    Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Die Absage muss rechtzeitig in der Praxis eintreffen.
    Bei nicht rechtzeitiger Absage wird die ausgefallene Behandlung in jedem Fall in Rechnung gestellt.

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